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    Schule mit Spass.

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    Schule mit zukunft.

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    Schule mit Aussicht.

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    Schule im Grünen.

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    Schule macht Ferien.

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    Schule macht fit.

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    Schule in Bewegung.

Im Schulvorstand wirken Schulleitung, Vertreter der Lehrkräfte, Elternvertreter und Schülervertreter vertrauensvoll zusammen. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist die erfolgreiche Weiterentwicklung UNSERER Schule.

Das Niedersächsische Schulgesetz (§ 38a) sagt dazu:

 

Aufgaben des Schulvorstandes

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1) oder eines Ganztagsschulzugs (§ 23 Abs. 5 Satz 1),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  6. das Führen der Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4 Satz 1) und das Führen des 3. und 4. Schuljahrgangs als pädagogische Einheit (§ 6 Abs. 4 Satz 3),
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  15. Grundsätze für
    a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
    b) die Durchführung von Projektwochen,
    c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) 1Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

An der Oberschule Hagen a.T.W. besteht der Schulvorstand zur Zeit aus den folgenden Mitgliedern:

 

Schulleiter (Vorsitz):

Simon Borgers

 

Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte:

Manuela Braun

Daniela Garthaus

Katrin Karnbrock

Thomas Eylering

Martin Riechardt

 

Vertreterinnen und Vertreter der Eltern:

Linda Dierkes

Nikola Wolther

Jasmin Landwehr-Bojinski

 

Vertreter der Schülerinnen und Schüler:

Paul Middelberg

Blinera Beciri

Tom Buller

 

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Auf diesem Bild finden Sie einen großen Teil der Lehrkräfte der Oberschule Hagen a.T.W. in einer künstlerischen Darstellung. Erkennen Sie uns wieder?

 

Die Oberschule Hagen a.T.W. wird durch den kommissarischen Schulleiter Michael Koslik geleitet. Herr Koslik wird durch Frau Manuela Braun vertreten.

 

Sie erreichen die Schulleitung über das Sekretariat der Oberschule (Telefon: 05401-84219-0)

 

Didaktische Leiterin ist Frau Bettina Ernst.

Auch Frau Ernst ist über das Sekretariat erreichbar.

 

An der Oberschule Hagen a.T.W. unterrichten zur Zeit (in alphabetischer Reihenfolge):

 

 

Name

Kürzel

Funktion

Frau

Julia Beckmann

Be

 

Frau

Verena Biela

Bi

 

Frau

Sophie Börgel

Br

 Fachkonferenzleiterin Hauswirtschaft

Frau

Manuela Braun

Bra

Kommissarische Konrektorin

Mitglied im Schulvorstand

Fachkonferenzleitung Deutsch

Frau

Dr. Inga-Christiana Breitsprecher

Bt

 

Herr

Jan Cordes

Co

Koordinator Berufsorientierung

Mitglied im Schulpersonalrat

Herr

Wladimir Danilow

Da

 

Frau

Charlotte Dally

Dl

 

Herr

Andreas Dockmann-Völler

DV

Fachkonferenzleiter Französisch

Frau

Natalie Engel

Eg

 

Frau

Denise Engelker

En

Mitglied im Schulpersonalrat

Koordination Jahrgangsstufen 5/6

Fachkonferenzleiterin Textiles Gestalten

Frau

Bettina Ernst

Ern

Didaktische Leiterin

Frau

Tanja Ewald

Ewa

 

Herr

Thomas Eylering

Ey

Mitglied im Schulvorstand

Fachbereichsleitung AWT

Datenschutzbeauftragter

Frau

Miriam Flämig

Fl

Förderschullehrerin

Frau

Larissa Franz

Fr

Sicherheitsbeauftragte

Fachkonferenzleiterin Chemie

Koordination AuG

Frau

Daniela Garthaus

Ga

Mitglied im Schulvorstand

Koordination Schülervertretung

Frau

Mareike Helmich

Hl

 

Herr

Stefan Holtgrave

Hg

Fachbereichsleiter Mus.-Kult. Bildung

Fachkonferenzleiter Musik

Leitung von Orchester und Band

Koordination des Ganztagsangebots

Herr

Gerit Hörnschemeyer

 

Frau

Galina Hulm

Hm

 

Herr

Sven Hummel

Hu

 

Frau

Katrin Karnbrock

Ka

Mitglied im Schulvorstand

Koordination Jahrgangsstufen 9/10 und Abschlussprüfungen

Fachkonferenzleiterin Mathematik

Herr

Michael Koslik

Ko

Kommissarischer Schulleiter

Fachkonferenzleiter Technik

Herr

Sebastian Krüger

Kg

 Fachbereichsleiter GSW

Herr

Dirk Licher

Lc

 

Frau

Ina-Maria Linnemeyer

Li

 

Frau

Tanja Lübbers

 

Frau

Nina Lührmann

Lm

 

Frau

Astrid Möller

Fachbereichsleiterin MINT

Frau

Ann Sophie Oeverhaus

Oe

 

Frau

Maren Oltmann

Ol

 

Frau

Nina Plois

Pl

 

Frau

Elke Pöppelmeyer

Pm

Gleichstellungsbeauftragte

Fachkonferenzleiterin Religion / Werte und Normen

Herr

Martin Riechardt

Ri

Mitglied im Schulvorstand

Vorsitzender Schulpersonalrat

Koordination Jahrgangsstufen 7/8 und Förderkonzept

Frau

Heike Ristau

Rs

 

Frau

Renata Rolfes

Ro

 

Frau

Lisa-Kristin Rusteberg

Ru

 

Frau

Louisa Rüters

 

Frau

Frauke Schiermeyer

Sh

Koordination Bildung in der digitalen Welt

Frau

Simone Schmutte

Su

Fachbereichsleiterin Sprachen

Fachkonferenzleiterin Englisch

Frau

Christina Schröder

Sc

 

Frau

Janika Sommer

So

 Fachkonferenzleiterin Sport

Herr

Marcus Sprick

Sp

Beratungslehrer

Austausch mit Polen

Frau

Birgit Stolte

St

 

Frau

Imelda-Mareile Többen

 

Herr

Franciskus Van den Berghe

Va

 

Frau

Theda de Vries

Vri

Fachkonferenzleiterin Kunst

Frau

Sarah Zorn

Zo

 

 

In der Verwaltung sind Maren Ehrenbrink (Foto) und Rebecca Riemann die Ansprechpartnerinnen für wirklich alles. Telefonanrufe, Post und Emails erreichen das Sekretariat genau so wie Wünsche nach Pflastern.

 

Herr Frank Luhmann ist der Schulassistent an der Oberschule Hagen a.T.W. Sie erreichen ihn per Email (frank.luhmann[at]obs-hagen-atw.de) oder per Telefon (05401-84219-231).

 

Herr Tobias Linke ist Sozialarbeiter an unserer Schule. Er ist in seinem Büro (Raum 205), telefonisch unter 05401-84219-205 oder per Email (tobias.linke[at]obs-hagen-atw.de) zu erreichen.

 

 

Für Haus und Hof zuständig ist unser Hausmeister, Herr Markus Mentrup.

 

Absolut unverzichtbar: Unsere Reinigungskräfte sorgen jeden Tag dafür, dass sich jeder an einer sauberen Schule wohlfühlen kann.