Im Schulvorstand wirken Schulleitung, Vertreter der Lehrkräfte, Elternvertreter und Schülervertreter vertrauensvoll zusammen. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist die erfolgreiche Weiterentwicklung UNSERER Schule.
Das Niedersächsische Schulgesetz (§ 38a) sagt dazu:
Aufgaben des Schulvorstandes
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
a) | die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen, |
b) | die Durchführung von Projektwochen, |
c) | die Werbung und das Sponsoring in der Schule und |
d) | die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3. |
(4) 1Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
An der Oberschule Hagen a.T.W. besteht der Schulvorstand zur Zeit aus den folgenden Mitgliedern:
Schulleiter (Vorsitz):
Simon Borgers
Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte:
Manuela Braun
Daniela Garthaus
Katrin Karnbrock
Thomas Eylering
Martin Riechardt
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern:
Linda Dierkes
Nikola Wolther
Jasmin Landwehr-Bojinski
Vertreter der Schülerinnen und Schüler:
Paul Middelberg
Blinera Beciri
Tom Buller